Der Streuobstverein Zabergäu bietet allen Streuobstbesitzern in unserem Raum die
Möglichkeit gegen eine geringe Gebühr (Mitgliedsjahresbeitrag 15.-€)
an einem Aufpreismodell zur Vermarktung Ihres Obstes teilzunehmen.
Der NABU Güglingen und der Streuobstverein Zabergäu sind Mitgesellschafter des
Steinkauz-Streuobstwiesen-Projekts mit Sitz in Beilstein, welches zu diesem Zweck
gegründet wurde.
Der Streuobstverein arbeitet seit Jahren erfolgreich mit der BayWA Brackenheim
zusammen, bei der auch das Obst abgeliefert wird.
Wie funktionierts?
Der Streuobstverein Zabergäu ist wie ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgebaut und schüttet die Einnahmen direkt und anteilig an die Mitglieder aus.
Die Auszahlung setzt sich zusammen aus:
- 1:1 der Obstablieferung
- 1:1 EU-Gelder für Verwertung von Gras bzw. Heu, für Bewirtschaftung von steilem Grünland, Ausgleich für Wasserschutzgebiet
- anteilig EU-Gelder für Streuobstbaumerhaltung /pflege, Flächenprämie
Wir streben an, den doppelten Marktpreis für konventionell erzeugtes Obst auszubezahlen.
Im Jahr 2016 wurden zwischen 16,40 € und 18,20 € je dz. bezahlt.
Zusammen mit EU-Geldern waren dies durchschnittlich über 25.- € je dz
Das Aufpreismodell stützt sich auf eine nachhaltige ökologische Bewirtschaftung des Biotops Streuobstwiesen. Diese stellt die Basis dar:
- für den Erhalt des für den Artenreichtum unverzichtbaren Lebensraums Streuobstwiesen
- für eine Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung
- für eine vortreffliche Saftqualität aus gesunden und reifen Äpfeln
Dass dieses Modell funktioniert zeigen nachfolgende Zahlen:
Der Streuobstverein bewirtschaftet heute
- mit 53 Bewirtschaftern
- über 30 ha Fläche
- mit über 2800 Streuobst-Hochstammbäumen
nachgewiesenermaßen nach ökologischen Grundsätzen im Zabergäu und Umgebung
Der Streuobstverein Zabergäu pachtet die Streuobstflächen an und schließt gleichzeitig einen Bewirtschaftungsvertrag mit den Eigentümern ab.
Dadurch können EU-Gelder zentral bzw. überhaupt beantragt werden und es fallen Kosten für Biokontrollen etc. nur einmal und nicht pro Bewirtschafter an.
Der Bewirtschaftungsvertrag regelt unter anderem die Pflege – auch Nachpflanzungen, die Düngung und den Pflanzenschutz.
Dies wird durch jährliche stichprobenweise Überprüfung der Wiesen, der Blätter und der Früchte sichergestellt. Die Überprüfung erfolgt durch eine externe Firma.
Der Erzeuger verpflichtet sich:
- Nur Obst von kontrollierten Flächen zu liefern. Alle Obstflächen des Mitglieds sind in die ökologische Bewirtschaftung mit einzubringen.
- Frisch gelesenes, nicht angefaultes Obst zu liefern.
- Ein Mindestmaß an regelmäßiger Baumpflege hat aus Gründen der Ertragssicherung zu erfolgen.
- Abgängige Bäume sind durch Hochstamm-Obstbäume zu ersetzen.
- Die biologische Aktivität des Bodens – z.B. durch eine regelmäßige Mahd – zu erhalten.
- Schädlinge und Krankheiten nur mit Mitteln zu behandeln, die in der EG-Öko-Verordnung aufgeführt sind.
- Günstige Verhältnisse für Nützlinge wie Hecken, Nistplätze, Aussetzung von natürlichen Gegenspielern sind zu schaffen.
- Erhalt der Artenvielfalt durch eine späte Mahd, in der Regel nach Blüte der Obergräser.
Der Streuobstverein verpflichtet sich:
- Die Apfelmenge aus den angegebenen Grundstücken anzunehmen und zu vermarkten.
Qualitätssicherung / Jährliche Inspektion der Flächen
- Erstkontrolle sowie Stichprobenkontrollen bei ca. 10% der Flächen des Streuobstvereins durch externe Firma.
- Kontrollen des Streuobstvereins.
Ablieferung
Jeweils Samstags zwischen 11:00 und 12:00 Uhr bei der BayWA in Brackenheim
Ansprechpartner

Manfred Stotz
Gartenstr. 36
74363 Güglingen
Tel: (07135) 44 55
Email: [email protected]
Stefan Ernst
Klunzingerstr. 6
74363 Güglingen
Tel: (07135) 63 81
Email: [email protected]